|
Es wurde 2020 vom Vormieter eine neue Küche eingebaut.
Die Einbauküche (einschl. Herd mit Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank) wird nicht mitvermietet, sondern dem Mieter unentgeltlich zur Nutzung überlassen.
Reparaturen an elektrischen Geräten gehen in voller Höhe zulasten des Mieters. Eventuell erforderlicher Ersatz ist vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen.
|